
Steuerrecht
Steuerrecht ist weit mehr als bloße Zahlenarbeit. Es geht um Struktur, Klarheit – und um die Weichenstellung für wirtschaftlichen Erfolg.
Als Kanzlei mit wirtschafts- und steuerrechtlichem Schwerpunkt beraten wir Sie nicht erst dann, wenn ein Steuerbescheid angefochten werden muss, sondern idealerweise bereits im Vorfeld jeder wesentlichen unternehmerischen oder privaten Entscheidung.
Rechtsanwalt Kevin Sebastian Wilms hat die theoretische Fachanwaltsausbildung im Steuerrecht absolviert. Er berät insbesondere an den Schnittstellen zu seinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten – etwa bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, beim Immobilienerwerb oder bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge.
-
Grunderwerbsteuerrecht bei Immobilienkäufen und Umstrukturierungen
-
Einkommen- und Umsatzsteuerrecht bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung
-
Steuerliche Begleitung von Gesellschaftsgründungen und Beteiligungen
-
Beratung bei Abfindungen und Aufhebungsverträgen
-
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht im Rahmen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge
-
Beratung zu verdeckten Gewinnausschüttungen und Einlagen
Wenn es zum Streit kommt – wir vertreten Sie im Steuerstreitverfahren.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn es mit dem Finanzamt oder der Finanzverwaltung zu Unstimmigkeiten kommt. Wir beraten Sie im Rahmen von Betriebsprüfungen, vertreten Sie im Einspruchsverfahren und setzen Ihre Interessen vor dem Finanzgericht durch – mit Ausdauer, strategischem Geschick und dem Blick für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Steuerstrafrecht
wenn's ernst wird, sind wir an Ihrer Seite.
Auch bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen vertreten wir Sie kompetent und diskret. Wir übernehmen Ihre Verteidigung im Ermittlungsverfahren, prüfen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige und vertreten Sie gegenüber der Steuerfahndung und den Finanzbehörden.
Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht:
-
Verteidigung im Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung
-
Beratung zur Selbstanzeige und zu strafbefreienden Maßnahmen
-
Vertretung in Steuerstrafverfahren vor Gericht
-
Unterstützung bei der Abwehr von Vermögensabschöpfung und Haftungsbescheiden
Gerade im Spannungsfeld zwischen Steuer- und Strafrecht ist interdisziplinäres Denken gefragt – und genau das bringen wir mit.

